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   BSG, 28.09.1956 - 3 RK 32/55   

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BSG, 28.09.1956 - 3 RK 32/55 (https://dejure.org/1956,757)
BSG, Entscheidung vom 28.09.1956 - 3 RK 32/55 (https://dejure.org/1956,757)
BSG, Entscheidung vom 28. September 1956 - 3 RK 32/55 (https://dejure.org/1956,757)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BSGE 4, 17
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 14.10.1955 - 2 RU 16/54
    Auszug aus BSG, 28.09.1956 - 3 RK 32/55
    Diese Rüge ist nicht verspätet vorgebracht; denn da die vom Berufungsgericht erteilte Rechtsmittelbelehrung insofern nicht den Erfordernissen des § 66 Abs. 1 SGG entspricht, als in ihr der Hinweis auf den "bestimmten Antrag" fehlt (§ 164 Abs. 2 Satz 1 SGG; vgl. BSG 1, 227), konnte die Rüge noch innerhalb der Frist des § 66 Abs. 2 SGG erhoben werden (vgl. BSG 1, 254).
  • BSG, 23.09.1955 - 3 RJ 26/55
    Auszug aus BSG, 28.09.1956 - 3 RK 32/55
    Diese Rüge ist nicht verspätet vorgebracht; denn da die vom Berufungsgericht erteilte Rechtsmittelbelehrung insofern nicht den Erfordernissen des § 66 Abs. 1 SGG entspricht, als in ihr der Hinweis auf den "bestimmten Antrag" fehlt (§ 164 Abs. 2 Satz 1 SGG; vgl. BSG 1, 227), konnte die Rüge noch innerhalb der Frist des § 66 Abs. 2 SGG erhoben werden (vgl. BSG 1, 254).
  • BSG, 16.12.1965 - 3 RK 1/63
    Diese Auffassung stehe im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung, insbesondere der GE Nr. 5553 und BSG 4, 17° Der Hinweis des Klägers auf die allgemeine Verkehrsanschauung führe zu keinem anderen Ergebnis.

    Die Revision muß zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz führen° Zwar ist den rechtlichen Ausführungen des LSG im wesentlichen zuzustimmen" Insbesondere ist es zu Recht von den Entscheidungen, des Senats in BSG 4, 17 und 10, 82 ausgegangen und hat den Kläger zutreffend nicht den Fahrkartenverkäufern bei der Bundesbahn oder den Kassiercrn bei Sparkassen und Banken gleichgestellt.

  • LSG Sachsen, 20.09.2006 - L 1 KR 29/02

    Überprüfung von Meldepflichten durch die Träger der Rentenversicherung; Begriff

    Vielmehr hat das BSG daran festgehalten, dass die Tätigkeit von Stromablesern im Allgemeinen von abhängig Beschäftigten ausgeübt wird (BSG, Urteil vom 26.10.1962 - 3 RK 63/58 - Breith 1963, 469, 469 f. unter Verweis auf BSG, Urteil vom 28.09.1956 - 3 RK 32/55 - BSGE 4, 17), und allein aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls eine selbständige Erwerbstätigkeit angenommen (BSG vom 26.10.1962 - 3 RK 63/58 - Breith 1963, 469, 470 f.).
  • LSG Bayern, 05.04.2005 - L 5 KR 257/03

    Ausübung der Tätigkeit im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses;

    Keinesfalls ist sie mit Stromablesern vergleichbar, wie sie der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 28.09.1956 zu Grunde lagen (Az.: 3 RK 32/55), die keinerlei Inkassorisiko trugen, vielmehr ein festes Gehalt bezogen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2003 - L 3 RJ 25/02

    Rentenversicherung

    Büroangestellte (Nr. 3) sind Beschäftigte, die büromäßige Tätigkeiten (BSG, Urteil vom 28. September 1956, Az.: 3 RK 32/55, BSGE 4, 17, 20) ausüben, d.h. solche, die typischerweise mit Mitteln der Bürotechnik (Schreibmaschine, Tonbandgeräte, Fax, PC) erledigt werden (Niesel, a.a.O., § 133 Rn. 9).
  • BSG, 15.10.1957 - 3 RK 80/55

    Nachentrichtung von Beiträgen zur Sozialversicherung - Beitragspflicht für die

    Der Senat hat in einem Übergangsfall nach § 215 Abs. 2, 4 SGG, in dem die Feststellung des zuständigen Rentenversicherungsträgers gegenüber der den Beitragseinzug durchführenden Krankenkasse begehrt wurde, die Frage offen gelassen, ob die beklagte Krankenkasse in einem solchen Verfahren allein die Passivlegitimation besitzt oder ob neben ihr oder statt ihrer die beteiligten Rentenversicherungsträger zu verklagen sind (3 RK 32/55 vom 28.9.1956, AP. § 1 AVG Nr. 2 mit zustimmender Anm. von Dersch, in BSG. 4, 17 insoweit nicht mitabgedruckt).
  • BSG, 26.10.1962 - 3 RK 63/58

    Status einer versicherungspflichtigen Beschäftigung von Ortsbeauftragten einer

    Tätigkeiten dieser Art werden bei den kommunalen Versorgungsbetrieben zwar im allgemeinen von abhängig Beschäftigten ausgeübt, die als hauptberuflich Tätige in den Betrieb eingegliedert, an eine bestimmte Arbeitszeit gebunden und bei der Art der Ausführung der ihnen obliegenden Arbeiten den betrieblichen Weisungen unterworfen sind (vgl. BSG 4, 17).
  • BSG, 19.04.1978 - 5 RJ 40/77
    Arbeit (zB BSGE 4, 17 und 40, 82).
  • BSG, 16.12.1965 - 3 RK 55/63

    Seefahrtstätigkeit - Angestellter der Seefahrt - Maschinist auf einem Schlepper

    Die besonderen Vorschriften für in der Schiffahrt beschäftigte Personen (5 3 Abs. 1 Nr. 7 AVG) schließen es aus, diese Personen nach den von der Rechtsprechung zu 5 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 AVGentwickelten Grundsätzen zu beurteilen (vgl. dazu BSG 4, 17; 10, 82; 21, 176; vgl. ferner auch BVA in AN 1932, 483 f).
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